Unser Ziel ist es, dass Ihr „verbrieftes" Recht auch verwirklicht wird.
Unser Ziel ist es, dass Ihr „verbrieftes" Recht auch verwirklicht wird.
Schon hier profitieren Sie vom umfangreichen Fach- und Erfahrungswissen unserer Kanzlei im Zwangsvollstreckungswesen. Die Zwangsvollstreckung wird von uns schnell und effektiv betrieben, um Ihre im Erkenntnisverfahren festgestellten Rechte zu sichern. Oft wird mit der Zwangsvollstreckung aufgrund fehlender Kenntnis der Möglichkeiten viel zu spät begonnen. Leitet man dann zu spät eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein, ist diese nicht mehr erfolgreich; der Schuldner freut sich und der Gläubiger hat das Nachsehen.
Wir wägen in Ihrem Interesse das gewählte Mittel und den angestrebten Zweck individuell ab, verfolgen aber Ihre Rechte mit Nachdruck. Bei der Realisierung Ihrer Forderung helfen wir Ihnen in Form des Zugriffs in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, der Herausgabevollstreckung bezüglich beweglicher Sachen und Maßnahmen zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte führt oftmals zu einem überraschenden Erfolg für unsere Mandanten.
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Rechte zu handhaben.